Allgemeine Geschäftsbedingungen der Giel Frankfurt GmbH

1. Gestaltung der Werbung, Verantwortung

1.1. Nach Auftragserteilung wird in Abstimmung mit dem Kunden aus dem beim Kunden aufgezeichneten Material nach der Werbekonzeption der GIEL FRANKFURT GMBH die Werbung gestaltet. Der Kunde ist zur rechtzeitigen Mitwirkung bei der inhaltlichen Abstimmung der Werbung verpflichtet.

Der Auftragnehmer ist berechtigt zur Erfüllung seiner werkvertraglichen Leistungen dritte Personen oder Unternehmen zu beauftragen.

1.2. Die Filme bestehen aus Bild und Ton. Die Aufnahmen werden von einem Regisseur mit Kameraausrüstung durchgeführt. Graphische Elemente, elektronische Tricks und Oberblendungen können nicht realisiert werden. Aufteilung, Anordnung und Platzierung im Internet oder bei Ausstrahlung im TV erfolgen im Interesse eines optisch-ästhetischen Gesamterscheinungsbildes.

Die GIEL FRANKFURT GMBH wird berechtigte Belange des Kunden berücksichtigen.

1.3. Die GIEL FRANKFURT GMBH übernimmt keinerlei Haftung für die in der Werbung enthaltenen Sachaussagen über Produkte und Leistungen des Kunden. Der Kunde trägt die Verantwortung für die rechtliche Zulässigkeit des Inhalts der Werbung. Die GIEL FRANKFURT GMBH ist nicht verpflichtet, zu prüfen, ob durch die Werbung Rechtsvorschriften oder Rechte Dritter verletzt werden.

Der Kunde versichert, dass er Inhaber aller Rechte der in der Werbung gezeigten Gegenstände, Bilder, evtl. enthaltener Wort- und Bildmarken, sowie evtl. zu hörender Tonfolgen ist, und dass ihm die Zustimmung der abgebildeten Personen vorliegt. Von evtl. Ersatzansprüchen Dritter stellt der Auftraggeber den Auftragnehmer frei.

2. Rechte an der Werbung, Buchung von Werbung

Der Kunde erkennt an, dass der erteilte Auftrag nach einem von der GIEL FRANKFURT GMBH entwickelten Konzept ausgeführt wird. Die Produktion wird von einem Regisseur geleitet. Das Storyboard ist ein von der Produktion/Regisseur erstelltes Ablaufkonzept. Alle Rechte an diesem Werbekonzept, die Rechte an der ActivePage und an aller weiteren für den Kunden entworfenen Werbung, insbesondere alle Urheber- und Leistungsschutzrechte stehen ausschließlich der GIEL FRANKFURT GMBH zu.

Die GIEL FRANKFURT GMBH gestattet dem Kunden, die von der GIEL FRANKFURT GMBH entworfene Werbung für firmeninterne Präsentations- oder Schulungszwecke einzusetzen. Ohne schriftliche Zustimmung der GIEL FRANKFURT GMBH ist es dem Kunden nicht gestattet, die Werbung in anderen Medien zu verwenden oder veröffentlichen zu lassen, es sei denn, die Buchung erfolgt über die GIEL FRANKFURT GMBH.

Sollte aus Gründen, die der Auftragnehmer nicht zu vertreten hat, die Veröffentlichung in einem Medium nicht möglich sein, so ist der Auftragnehmer berechtigt, die Werbung in einem gleichwertigen Medium zu veröffentlichen.

3. Bindung an Auftrag

Der vom Kunden erteilte Auftrag ist grundsätzlich bindend und, sofern der Kunde kein Verbraucher im Sinne des § 13 BGB ist, nicht nach § 312,355 BGB widerruflich. Bei einer Kündigung oder Stornierung des Vertrages ist der Kunde zur Zahlung des vereinbarten Werklohns abzüglich der vom Auftragnehmer ersparten Aufwendungen gemäß § 649 5. 2 BGB verpflichtet. Das Gleiche gilt auch dann, wenn der Kunde die Werbung nicht erscheinen lassen möchte oder wenn die Werbung mangels rechtzeitiger Mitwirkung des Kunden bei der Produktion und Abstimmung nicht erstellt oder veröffentlicht werden kann.

4. Zahlungen

Falls nichts anderes schriftlich vereinbart ist, sind Zahlungen des Kunden nach Rechnungsstellung zu leisten. Die Zahlung erfolgt durch Abbuchung. Bei Zahlungsverzug wird die Ausführung weiterer Aufträge vom Ausgleich offen stehender Rechnungsbeträge abhängig gemacht.

5. Haftungsbeschränkung

5.1. Im kaufmännischen Geschäftsverkehr haftet die GIEL FRANKFURT GMBH dem Kunden aus vertraglichen oder gesetzlichen Haftungstatbeständen nur für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit.

5.2. In jedem Fall der Haftung der GIEL FRANKFURT GMBH, auch im nichtkaufmännischen Verkehr, ist die Haftung beschränkt auf den voraussehbaren Schaden. Die Haftungshöchstsumme ist bei fahrlässigem Handeln in jedem Fall beschränkt auf den vollen Preis für den betreffenden Auftrag.

5.3. Die GIEL FRANKFURT GMBH übernimmt keine Haftung für die Leistungen der Sender. Sie wird dem Kunden auf Verlangen jedoch etwaige Ansprüche gegen den Sender abtreten.

6. Geheimhaltung

Die GIEL FRANKFURT GMBH verpflichtet sich, die ihr im Rahmen des Auftrages bekannt gewordenen vertraulichen Geschäftsvorgänge des Kunden geheimzuhalten.

7. Allgemeine Bestimmungen

7.1. Abweichungen von diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen oder ergänzende Abreden sind nur verbindlich, wenn sie schriftlich erfolgen. Das Schriftformerfordernis gilt auch für eine Änderung dieser Klausel.

7.2. Sollte eine der vorstehenden Bestimmungen unwirksam sein oder werden, so wird die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt. Die unwirksame Bestimmung ist durch eine wirksame zu ersetzen, die dem von den Parteien verfolgten wirtschaftlichen Zweck in zulässiger Weise am nächsten kommt.

7.3. Im Geschäftsverkehr mit Kaufleuten im Sinne des §1 des Handelsgesetzbuchs, juristischen Personen, juristischen Personen des öffentlichen Rechts oder bei öffentlich-rechtlichen Sondervermögen wird als Gerichtsstand Frankfurt am Main vereinbart. Bei Nichtkaufleuten ist Frankfurt am Main Gerichtsstand, wenn der Aufenthalt des Kunden im Zeitpunkt der Klageerhebung unbekannt ist oder der Kunde nach Vertragsschluss seinen Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthaltsort aus der Bundesrepublik Deutschland verlegt.