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Unter dieser Headline war
in der Ausgabe des Focus vom 21.10.2002 im Rahmen einer
Präsentation ausgesuchter Unternehmen und Organisationen
über die Anwaltspraxis Andreas Berndt folgendes zu
lesen:
Als qualifizierter Fachanwalt für Familienrecht und
für Arbeitsrecht ist Rechtsanwalt Andreas Berndt
ein weithin geschätzter Jurist und Berater. Dies
beruht auf seiner anerkannten Fachkompetenz und seiner
einfühlsamen und interessengerechten Beratung in
Scheidungsfragen, beim Unterhalt oder Zugewinn. Gut aufgehoben
fühlen sich auch Mandaten, die von einer Kündigung
bedroht sind oder um eine Abfindung kämpfen. |
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Soweit das Zitat aus der
Präsentation im Focus am 21.10.2002. Sie beschreibt
in präzisierender Kürze die wesentlichen Leistungsmerkmale
der Anwaltskanzlei Andreas Berndt.
Rechtsanwalt Andreas Berndt hat sich seit 1993 als Fachanwalt
für Arbeitsrecht und seit 2000 als Fachanwalt für
Familienrecht einen Namen gemacht. Diejenigen Anwaltskanzleien,
die sich wie Rechtsanwalt Berndt erfolgreich auf Spezialgebiete
verlegen, sind besser in der Lage, sich auf die größeren
Herausforderungen der Zukunft einzustellen. Schon jetzt
zeigt die Schwerpunktbildung der Anwaltskanzlei, dass
Rechtsanwalt Berndt... |
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